Vernetzung der maritimen Wirtschaft mit der Branche der Offshore-Windenergie 2

Hintergrund

Offshore-Windenergie ist ein wichtiger Baustein im Rahmen der Energiewende. Allerdings ist die Offshore-Windenergiebranche noch sehr jung und der erste Offshore-Windpark ging erst im Jahre 2010 ans Netz. Um die von der Bundesregierung geforderten Ausbauziele von 6,5 GW im Jahr 2020 zu erreichen bedarf es daher auch der intensiven Zusammenarbeit zwischen verschiedensten Branchen insbesondere der Zulieferer-Industrie, Häfen, Werften, Versicherer, Banken, Investoren, Betreiber. Hintergrund für die Initiierung des Projekts war somit insbesondere die Förderung der Vernetzung und Kommunikation dieser einzelnen Akteure und Branchenvertreter.

Das Projekt „Vernetzung der maritimen Wirtschaft mit der Branche der Offshore-Windenergie“ startete mit einer ersten Laufzeit im September 2010 und wurde im März 2012 erfolgreich beendet. Aufgrund der positiven Resonanz und weiteren Handlungsbedarfen wurde das Projekt im Herbst 2013 vom Bundeswirtschaftsministerium erneut bewilligt und startete im September 2013 mit einer weiteren Laufzeit von zwei Jahren.

Projektziele und Projektschwerpunkte

Übergeordnetes Projektziel ist es gemeinsam mit Akteuren aus Unternehmen, Verbänden und Politik Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Wertschöpfung im Bereich der Offshore-Windenergie in Deutschland zu fördern.

Während der ersten Projektlaufzeit wurde 2010 der Arbeitskreis „Vernetzung der maritimen Wirtschaft mit der Branche der Offshore-Windenergie“ konstituiert. Innerhalb des Arbeitskreises wurden 4 Fachgruppen gegründet: Häfen / Investoren von Offshore-Windparks, Internationale Vorschriften und Normung, Aus- und Weiterbildung und Offshore Code of Practice. Durch eine enge konstruktive Zusammenarbeit konnten bereits erste Problemfelder erörtert und diskutiert werden. Entsprechende Handlungsempfehlungen wurden an die Bundesregierung herangetragen.

Nun geht das Projekt in die zweite Phase! Die aus der ersten Projektlaufzeit erzielten Ergebnisse sollen weitergeführt werden. Im Rahmen von Sitzungen, Konferenzen und Workshops wird die Zusammenarbeit zwischen den beiden Branchen weiter gefördert und intensiviert. Das Projekt beinhaltet auch wesentliche Zielsetzungen des Nationalen Masterplans Maritime Technologie (NMMT) und ist somit ein wichtiger Baustein für die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen innerhalb des Aktionsplans des NMMT. Folgende Arbeitspakete werden im Rahmen des Projekts bearbeitet:

AP 1 Überprüfung des Ist-Zustandes der Kooperation der deutschen maritimen Industrie und der Offshore-Windenergieindustrie

In enger Zusammenarbeit mit den Akteuren und Fachgruppen werden die bisher erarbeiteten Handlungsempfehlungen und Aufgabenstellungen analysiert. Weiterhin ist eine Eruierung und Aufstellung von Initiativen der Offshore-Windenergie Branche unerlässlich um Überschneidungen zu vermeiden. 

AP 2 Erarbeitung eines Konzeptes zur Weiterentwicklung der Seehäfen

Es besteht ein dringender Ausbaubedarf insbesondere von Kaianlagen und Flächenkapazitäten in deutschen Seehäfen für die Offshore-Windenergie Branche. Auf die Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen der Studie „Herausarbeitung von Chancen und Herausforderungen für die Hafenwirtschaft im Zuge der Offshore-Windenergieentwicklung“ soll deshalb angeknüpft werden. Weiterhin muss die Kommunikation zwischen Hafenbetreibern und Offshore-Windparkinvestoren intensiviert werden. In diesem AP ist insbesondere die Fachgruppe Häfen / Investoren von Offshore-Windparks aktiv.

AP 3 Definition möglicher Handlungsfelder für die deutsche Schiffbauindustrie

In diesem Arbeitspaket soll die EU-weite Entwicklung und Harmonisierung von Vorschriften und Normen für den Offshore-Windbereich (insb. Mindestanforderungen bzgl. Service-, Errichterschiffe, Sicherheitsausbildung Personal) weiter forciert werden. Referenzprojekte im industriellen, technologischen Bereich müssen durch verlässliche Instrumente unterstützt werden um die Wertschöpfung am Standort Deutschland zu generieren. Erste Erfolge konnten bereits durch die Fachgruppe Internationale Vorschriften und Normung erzielt werden.

AP 4 Entwicklung von Strategien zur Aus- und Weiterbildung

Ein aktueller Handlungsbedarf besteht darin, die existierenden Aus- und Weiterbildungsangebote geordnet zu ermitteln und in Form eines Online-Katalogs / Atlas darzustellen. Dieser Katalog soll sowohl der Bedarfsseite als auch den Arbeitssuchenden als Leitfaden dienen. Die Fachgruppe Aus- und Weiterbildung hat sich diesem Thema angenommen und die Fertigstellung des Katalogs ist in Arbeit. Der Katalog soll im ersten Quartal 2015 auf die Homepage der Stiftung erscheinen.

AP 5 Definitionen von Maßnahmen zu maritimer Sicherheit und Arbeitsschutz

    1. Entwicklung einheitlicher und weltweit gültiger Vorschriften und Normen für die Sicherheit und den Arbeitsschutz bei Errichtung und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen.

Hier ist ein enger Austausch mit der FG Internationale Vorschriften und Normung geplant. Weiterhin hat sich der Arbeitskreis Offshore Design – Genehmigungsfähigkeit konstituiert. Dieser hat sich als Ziel gesetzt, eine Genehmigungslandkarte zu erstellen, welche die Einflüsse unterschiedlicher Richtlinien in den verschiedenen Phasen eines Offshore-Windpark Projekts aufzeigt. Hier sollen nicht nur technische Faktoren berücksichtigt werden, sondern auch andere Rahmenbedingungen, die maßgeblich mit dem Arbeitsschutz und der maritimen Sicherheit verbunden sind.

    2.Klärung von Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern sowie der maritimen Wirtschaft und der Offshore-Windenergie Branche.

Im März 2013 ist der Runde Tisch „Maritime Sicherheitspartnerschaft“ konstituiert worden. Dieser fördert insbesondere den Dialog zwischen Bund, Ländern und Unternehmen der Offshore-Windenergie. Die Akteure des Runden Tisches befassen sich mit  der Klärung von staatlicher bzw. unternehmerischer Verantwortung für die Sicherheit in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) sowie Fragen zum Seenotrettungsdienst (dezentral/zentral), der ärztlichen Ausbildung, der 1. Hilfe Ausbildung des Personals sowie mit der Definition der „Komplexe Rettungssituation“ und weiteren rechtlichen Fragestellungen.

weitere Informationen zu den verschiedenen Fachgruppen finden Sie hier.

Download: 3. Zwischenbericht (Förderzeitraum Sept. 2013  – Dez. 2014) [PDF 560 KB]
Download: 4. Zwischenbericht (Förderzeitraum Jan. 2015  –  Jun. 2015) [PDF 312 KB]

Endbericht Vernetzung der maritimen Wirtschaft mit der Branche der Offshore-Windenergie

 

Projektpartner

  • Gesellschaft für Maritime Technik e.V. (GMT)
  • Zentralverband Deutscher Seehafenbetriebe e.V. (ZDS)
  • Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)
  • Verband Deutscher Reeder e.V. (VDR)
  • Verband für Schiffbau und Meerestechnik e.V. (VSM)

Projektzeitraum und Förderung

September 2013 – Dezember 2015. Das Projekt wird vom BMWi gefördert.

Ansprechpartner

Dr. Stephanie Wehkamp
Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE
Oldenburger Str. 65
26316 Varel
Telefon: 04451 9515 248
Fax: 04451 9515 249
E-Mail: s.wehkamp@offshore-stiftung.de