BNetzA gibt Entscheid zu Zuweisung von Offshore-Anschlusskapazität bekannt

In ihrem ersten Verfahren zur Zuweisung von Anschlusskapazität auf Anbindungsleitungen für Windenergieanlagen auf See hat die Bundesnetzagentur jetzt über die Anträge auf Zulassung zur Teilnahme am Kapazitätszuweisungsverfahren und die jeweils zugelassene Anschlusskapazität entschieden.

Von den insgesamt elf Anträgen, die Betreiber von Windenergieanlagen auf See bis zum Stichtag 1.Oktober 2014 eingereicht haben, wurden acht Anträge zugelassen. Drei Anträge wurden abgelehnt, da der Antrag nicht vollständig war bzw. die Windenergieanlage auf See des Antragstellers in einem Cluster liegt, für das im aktuellen Zuweisungsverfahren keine freie Anschlusskapazität zur Verfügung steht.

Zur vollständigen Pressemitteilung der BNetzA

Downlad Beschluss BNetzA (PDF 80 KB)