Bundesnetzagentur hat zweites Zuweisungsverfahren für Offshore-Anschlusskapazitäten eröffnet

Die Bundesnetzagentur hat heute das zweite Verfahren zur Zuweisung von Anschlusskapazität für Windenergieanlagen in Nord- und Ostsee eröffnet. Betreiber von Windenergieanlagen auf See können ihre Teilnahme am Zuweisungsverfahren bis zum 6. Mai 2015 beantragen. Anschließend entscheidet die Bundesnetzagentur über diese Anträge und prüft, ob ein Versteigerungsverfahren erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn die Nachfrage der zugelassenen Bewerber insgesamt 211,1 Megawatt oder die physikalisch maximal auf einer Anbindungsleitung zur Verfügung stehende Kapazität überschreitet. Die Zulassung zur Teilnahme am Zuweisungsverfahren gilt auch für die Teilnahme an einem etwaig durchzuführenden Versteigerungsverfahren.

Die Bundesnetzagentur hat zudem die Anschlusskapazität des Offshore-Windparks 'Global Tech I' in Höhe von 400 Megawatt auf die Anbindungsleitung BorWin 3 verlagert.

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