Bundesnetzagentur startet zweite Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen

Die BnetzA hat am 30. Januar die zweite Ausschreibungsrunde im Übergangssystem für Windanlagen auf See gestartet. Demnach werden 1.610 MW vergeben, wobei der Höchstwert für die Gebote bei 10 ct/kWh liegt. Teilnahmeberechtigt sind Offshore-Windparks, die vor August 2016 genehmigt worden sind bzw. einen fortgeschrittenen Genehmigungsstand aufweisen und nach dem 31. Dezember 2020 in Betrieb genommen werden.

Anders als in der ersten Ausschreibung sind in der zweiten Ausschreibung Gebote von Offshore-Windparks in der Ostsee bevorzugt zu bezuschlagen. Nach dieser sogenannten „Ostseequote“ sind von dem insgesamt zur Verfügung stehenden Ausschreibungsvolumen mindestens 500 Megawatt Offshore-Windparks in der Ostsee zuzuschlagen.

Die Gebote müssen bis zum 3. April 2018 an die Bundesnetzagentur gerichtet werden.

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