Bundesnetzagentur veröffentlicht Ausschreibungsbedingungen

Die BnetzA hat am 30.01.2017 die Bedingungen für die erste Ausschreibung am 1. April 2017 (de facto 3.4.2017) bekannt gegeben. Die Ausschreibung bezieht sich auf Projekte für den Übergangszeitraum 2021-2025. Es können Projekte mit einem Volumen bis zu 1550 MW bezuschlagt werden. Der Höchstwert für die Vergütung von Strom aus Windenergieanlagen auf See beträgt demnach 12 Cent pro Kilowattstunde. Bezuschlagt werden Projekte mit den niedrigsten Gebotswerten.

Die Netzanbindungskapazitäten für die geplanten Offshore-Windparks ergeben sich u. a. aus dem Offshore-Netzentwicklungsplan 2025, den die Bundesnetzagentur geprüft und bestätigt hat.

Die zweite Ausschreibung im Übergangssystem mit der Bezuschlagung von ebenfalls 1550 MW findet zum 1. April 2018 statt.

 

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