Bundestag beschließt Änderungen beim Windenergie-auf-See Gesetz

Der Bundestag hat am 15. Dezember 2016 im Zuge der Beschlüsse zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung Änderungen am WindSeeG beschlossen. Der Bundesrat hat am 16. Dezember keine Einwände dagegen erhoben. So wird die Betriebszulassung für die Anlagen auf 25 Jahre verlängert und die erste Ausschreibung soll nun voraussichtlich erst zum 1. April 2017 stattfinden. Die Stiftung und weitere Branchenorganisationen hatten insbesondere auf eine Verlängerung der Betriebszulassung gedrängt, um über die längere Anlagenverfügbarkeit stärkere Kostensenkungspotenziale heben zu können.

Zudem dürfen bis Ende 2023 nicht mehr als 1.700 MW an Offshore-Windenergieleistung (bis Ende 2024 nicht mehr als 2.400 MW) der insgesamt bis 2025 geplanten 3.100 MW die Marktprämie erhalten.

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