Erste Ausschreibung für Offshore-Windenergieprojekte startet am 1.4.2017

Am 15.12. und 16.12. haben Bundestag und Bundesrat das EEG Bereinigungsgesetz verabschiedet, bereits am 28.12 wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit gibt es keine Zweifel mehr über den Starttermin für die erste Ausschreibung für Offshore-Windprojekte in Deutschland, der mit der Veröffentlichung auf den 1. April 2017 festgesetzt wurde. Acht Wochen vorher, also bis zum 03.02.2017 muss die Bundesnetzagentur alle erforderlichen Angaben für die Teilnahme veröffentlicht haben. Die Ausschreibung bezieht sich auf Projekte für den Übergangszeitraum 2021-2025. Es können Projekte mit einem Volumen bis zu 1550 MW bezuschlagt werden. 

Ende Dezember 2016 beschloss der Gesetzgber die Betriebszulassung für die Anlagen auf 25 Jahre zu verlängern Die Stiftung und weitere Branchenorganisationen hatten insbesondere auf eine Verlängerung der Betriebszulassung gedrängt, um über die längere Anlagenverfügbarkeit stärkere Kostensenkungspotenziale heben zu können.

 

> Zur Gesetzesveröffentlichung im Bundesgesetzblatt