Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE reicht Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des WindSeeG ein
Am 04.03.2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) vorgelegt, mit dem der Ausbau der Offshore-Windenergie massiv gesteigert und beschleunigt werden soll. Eine Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 17. März 2022, 12:00 Uhr, wurde eingeräumt. Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE hat am 17. März 2022 zu diesem Entwurf, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet, Stellung genommen.
Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE begrüßt konsequente Steigerung der installierten Leistung der Windkraft auf See und die Beschleunigung beim Bau von Offshore-Windenergieanlagen und Netzanbindungen durch die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen. Die Vorgehensweise, den derzeitigen Rechtsrahmen grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen, werde ausdrücklich befürwortet. Insbesondere der Vorschlag, die zentrale Voruntersuchung von Flächen für Windenergie auf See deutlich vorzuziehen, wurde positiv aufgenommen. Ferner sei die vorgesehene Priorisierung der Offshore-Windenergie im Verhältnis zu anderen Nutzungsformen deutlich zu begrüßen. Aus Sicht der Stiftung bedarf es jedoch auch noch einiger wichtiger Anpassungen und Verbesserungen, insbesondere bei den qualitativen Kriterien in den Ausschreibungen für nicht-voruntersuchte Flächen. Auch eine stimmige Lösung beim Thema Repowering sowie eine Änderung des Testfeldbegriffes stehen noch aus. Mit ihrer Stellungnahme hat die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE diesbezüglich Vorschläge unterbreitet.
Die Stellungnahme finden Sie hier