Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE sieht in Verordnung zur Vergabe von Flächen für die Wasserstofferzeugung auf See einen wichtigen Meilenstein

Berlin/Hamburg, den 1. Oktober 2021

„Die heute in Kraft getretene Verordnung zur Vergabe von Flächen für die Wasserstofferzeugung auf See ist ein notwendiger und wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer offshore-basierten Wasserstoffproduktion. Der Verordnungstext ist insgesamt positiv zu bewerten, auch wenn die komplexen Zuschlagskriterien ihren Praxistest noch bestehen müssen. Leider ist bei den Bewertungskriterien weiterhin unklar, welche Rolle bei der Vergabe das Logistikkonzept für die Verbringung des Wasserstoffs an Land spielt.

Wichtig ist nun mit Blick auf die kommende Bundesregierung, dass dringend mehr und weitere Schritte, wie die verbindliche Festlegung von Ausbauzielen und die ausreichende Ausweisung von Flächen für Grüne Wasserstoffproduktion, notwendig sind. Weiterhin halten wir es für unabdingbar, dass es zeitnah eine zielführende Diskussion zu Fördersystemen für einen zügigen Markthochlauf sowie Machbarkeitsstudien zu den verschiedenen Logistikkonzepten gibt, die die technischen Herausforderungen und Kosten näher beleuchten.

Die Zeit läuft uns davon. Wir brauchen die Maßnahmen jetzt und wir brauchen sie gleichzeitig, damit Offshore-Wind und Grüner Wasserstoff vom Meer ihren Schlüsselbeitrag für die Erreichung der deutschen Klimaziele bis 2045 leisten können.“

Karina Würtz,

Geschäftsführerin der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE

Hintergrund

Am 11. August hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) den Entwurf für eine „Verordnung zur Vergabe von sonstigen Energiegewinnungsbereichen“ in der ausschließlichen Wirtschaftszone (SonstEGBV-E) in die öffentliche Konsultation gegeben und Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 25. August eingeräumt. Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE hat sich im Konsultationsverfahren geäußert (zur Stellungnahme gelangen Sie hier). Die Verordnung wurde am 24. September im Bundesanzeiger verkündet und tritt am 01. Oktober 2021 in Kraft. Die Verordnung legt erstmalig Kriterien für die Vergabe von so genannten „sonstigen Energiegewinnungsbereichen“ auf See fest. Auf diesen Flächen soll die praktische Anwendung von Wasserstoffgewinnung mit Windenergie auf See ermöglicht werden. Im 2020 fortgeschriebenen Flächenentwicklungsplan werden gegenwärtig jeweils eine solche Fläche in der Nord- und eine in der Ostsee ausgewiesen. Die Nordseefläche SEN-1 soll 2022 ausgeschrieben werden.   

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