Verbändestellungnahme O-NEP 2025

Am 14.06.2016 hat die Bundesnetzagentur ihre vorläufigen Prüfungsergebnisse zum 2. Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber für den Offshore-Netzentwicklungs-plan (O-NEP) 2025 veröffentlicht und Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 09.08.2016 eingeräumt. Davon machte die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE zusammen mit einer Reihe Verbänden und Institutionen Gebrauch.

Vorbemerkung: Relevanter Rechtsrahmen

Die Bundesnetzagentur hat ihre Prüfung des O-NEP-Entwurfs auf der Grundlage des noch geltenden Rechts durchgeführt. Sie hat allerdings bereits den zum Zeit-punkt der Veröffentlichung ihrer Prüfungsergebnisse vorliegenden Entwurf eines Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) berücksichtigt und daher stellen-weise ergänzende oder alternative Argumente vorgetragen für den Fall eines In-krafttretens dieses Entwurfs. Insbesondere hat die BNetzA bereits dargestellt, wel-che Netzanbindungssysteme in Nord- und Ostsee bestätigungsfähig erscheinen, sollte das WindSeeG so wie entworfen in Kraft treten. Mit Beschluss vom 08.07.2016 haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat inzwischen dem Gesetzesentwurf zugestimmt; das WindSeeG wird am 01.01.2017 in Kraft treten. Im Gesetzgebungsverfahren haben sich jedoch noch weitere Ände-rungen ergeben; diese Änderungen sind für eine Beurteilung des O-NEP 2025 bzw. für eine Beurteilung der Prüfungsergebnisse der BNetzA teilweise relevant. Die Ausführungen der BNetzA sind damit in Teilen obsolet, auch soweit sie sich auf das erst im Entwurf vorliegende WindSeeG bezogen. Verschiedene Aspekte sind nunmehr gesetzlich vorgegeben. Diese Stellungnahme berücksichtigt die vom Bundestag beschlossene Fassung des neuen WindSeeG.

Download der vollständigen Verbändestellungnahme (513.22 KB)