Zuweisung von Anschlusskapazität für Pilotwindenergieanlagen auf See gestartet

Die Bundesnetzagentur nimmt ab sofort Anträge auf die Zuweisung von Netzanschlüssen für Pilotwindenergieanlagen auf See entgegen. Die zuweisbare Kapazität für Pilotanlagen beträgt insgesamt höchstens 50 MW. Es kann nur freie Kapazität auf bestehenden oder bereits beauftragten Anbindungsleitungen zugewiesen werden; die Errichtung von Netzanbindungen durch die Netzbetreiber ist für Pilotwindenergieanlagen nicht vorgesehen.

Die Anbindung erfolgt über das Umspannwerk auf See eines Betreibers von Windenergieanlagen auf See. Daher ist es erforderlich, dass nicht nur auf der Sammelanbindung Kapazität zur Verfügung steht, sondern darüber hinaus auch auf der Leitung zwischen Umspannwerk auf See und der Sammelanbindung.Über die Anträge wird in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs entschieden.

Zur vollständigen Mitteilung der BNetzA (PDF 97KB)