BSH startet Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Flächenentwicklungsplans und der Umweltberichte

Das BSH hat den Entwurf des Flächenentwicklungsplans 2019 und die Entwürfe der Umweltberichte im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung veröffentlicht. Er dient als Grundlage für den zukünftigen Ausbau der Windenergie auf See sowie der zugehörigen Netzanbindungen. Die Flächenentwicklungsplanung bildet die Grundlage für die Voruntersuchung und Ausschreibung der Flächen in einem wettbewerblichen Verfahren.

Der Flächenentwicklungsplan, der nach den gesetzlichen Vorgaben bis zum 30. Juni 2019 aufzustellen ist, wird für die Jahre nach 2026 Flächen festlegen, auf denen künftig Offshore-Windparks errichtet werden sollen. Das BSH legt zugleich fest, wie und wann diese Flächen an das landseitige Stromnetz angebunden werden. Die Flächen befinden sich in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee und im Küstenmeer des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Der Flächenentwicklungsplan ist das zentrale Planungsinstrument für die Nutzung der Windenergie auf See. Im Rahmen der zur Planaufstellung durchzuführenden Strategischen Umweltprüfung wird ermittelt, beschrieben und bewertet, welche möglichen Auswirkungen die Durchführung des Plans auf die Meeresumwelt hat.

Bis zum 03.01.2019 können Stellungnahmen beim BSH eingereicht werden, am 31.01.2019 findet beim BSH ein Erörterungstermin statt. Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE wird zusammen mit anderen Branchenorganisationen eine Stellungnahme abgeben.

> Weitere Informationen beim BSH