BSH veröffentlicht ersten Flächenentwicklungsplan

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat heute den ersten Flächenentwicklungsplan (FEP) für die Nord- und Ostsee in seiner finalen Fassung veröffentlicht. Der FEP legt für die Jahre ab 2026 Flächen fest, auf denen künftig Offshore-Windparks errichtet werden sollen. Das BSH legt zugleich fest, wie und wann diese Flächen in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee an das landseitige Stromnetz angebunden werden.

Die Festlegungen des FEP erfolgen auf Basis des gesetzlichen Ausbauziels für Windenergie auf See in Höhe von 15 Gigawatt bis zum Jahr 2030. Zusätzlich werden im Anhang des FEP weitere Szenarien mit einem Ausbau auf 17 bzw. 20 GW bis 2030 sowie ein langfristiger Ausblick informatorisch dargestellt.

Der FEP gibt standardisierte Technik- und Planungsgrundsätze unter Berücksichtigung der zu erwartenden technischen Fortentwicklung bei Netzanbindungssystemen.

Auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem BSH trifft der Flächenentwicklungsplan zudem Festlegungen für den Ausbau der Offshore-Windenergie im Küstenmeer von Mecklenburg-Vorpommern. Insbesondere legt der Plan für ein Testfeld zur Erprobung innovativer Windenergieanlagen eine Netzanbindung mit einer Kapazität von 300 Megawatt fest. Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE unterstützt aktuell mit einem vom BMWi geförderten Projekt die Planung und Entwicklung dieses im Koalitionsvertrag vorgesehenen nationalenTestfeldes.

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