Bundesnetzagentur startet Ausschreibungen für Offshore-Windenergie

Die Bundesnetzagentur hat am 26. Februar 2021 drei Flächen in Nord- und Ostsee für Windenergieanlagen auf See ausgeschrieben. Einen Zuschlag erhält jeweils der Bieter, der den geringsten Förderbedarf für einen Windpark auf der Fläche anmeldet. Für zwei der drei Flächen bestehen allerdings gesetzliche Eintrittsrechte der Unternehmen, die dort ursprünglich einmal Offshore-Windparks geplant hatten. Das Ausschreibungsvolumen beträgt insgesamt 958 Megawatt, davon 658 MW in der Nordsee und 300 MW in der Ostsee. Der Höchstwert für Gebote beträgt 7,3 ct/kWh. 

Nach den beiden Ausschreibungen in den Jahren 2017 und 2018 finden nun erstmals Ausschreibungen nach dem „zentralen Modell“ statt. Das heißt, es werden nicht nur die Förderung und die Netzanbindungskapazität ausgeschrieben, sondern zugleich auch das Recht, beim zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Planfeststellung für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark zu beantragen.

Die Fertigstellung der Windparks ist für das Jahr 2026 geplant. Die Gebote sind bis zum 1. September 2021 an die Bundesnetzagentur in Bonn zu richten. Nach der Prüfung der Gebote und Durchführung des Zuschlagsverfahrens werden die Bieter über die Entscheidung informiert. Darüber hinaus werden die Ausschreibungsergebnisse im Internet bekannt gegeben.

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