Bundesnetzagentur verlängert Umrüstungsfrist für bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung bis Mitte 2021

Die Bundesnetzagentur hat am 22. Oktober beschlossen, die Umrüstungsfrist für die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) bei Windkraftanlagen um ein Jahr zu verlängern. So müssen Bestands- und Neuanlagen nun erst ab dem 30.06.2021 mit der Technologie ausgestattet sein. Anlagen mit BNK schalten Befeuerungsanlagen erst ein, wenn sich ein Luftfahrzeug nähert, ansonsten bleibt die Befeuerung ausgeschaltet. Als Grund für die Verlängerung führte die Bundesnetzagentur Zweifel an der kurzfristigen Realisierbarkeit der Umrüstungen an. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) begrüßte diese Fristverlängerung und verwies auf eine Reihe ungeklärter Fragen, die eine bundesweite Umsetzung der Technologie zum ursprünglich geplanten Stichtag verhindern.

> Zum Beschluss der BNetzA

> Zur PM des BWE