Bundesrat stimmt Änderungen der AVV zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen zu

Der Bundesrat hat am 14. Februar den Änderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen mit Maßgaben zugestimmt. Damit ist ein weiterer Schritt auf dem Weg hin zu einer bedarfsgerechten Kennzeichnung von Windrädern getan. Danach dürfen die Lichter nur noch blinken, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt nähert.

Die Einschränkung soll die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Ausbau der Windenergie erhöhen. Mit der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift werden zugleich die technischen Anforderungen an die gesetzlich vorgeschriebene Nachtkennzeichnung überarbeitet. Hierzu gehört auch, dass die Nachtkennzeichnung künftig durch Transpondersignale aktiviert werden darf, die von Luftfahrzeugen ausgesendet und den Windenergieanlagen empfangen werden. Bislang sind nur radarbasierte Systeme zugelassen.

 

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