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Gemeinsame Pressemitteilung: Offshore-Ausbau läuft wieder an – aber längst nicht rund!
PM_WaS-Halbjahreszahlen_2022-07-12.pdf -
Kurzpapier: Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes: Richtige Richtung, Gefahr verpasster Chancen
Hintergrund
Am 6. April hat das Bundeskabinett die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) als Teil des „Osterpaketes“ der Bundesregierung verabschiedet. Das Gesetzesvorhaben befindet sich bis Ende Juni im parlamentarischen Verfahren.
Das WindSeeG setzt seit 2017 den Rechtsrahmen für den Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland. Hier werden unter anderem die politisch anvisierten Ausbauziele (laut Ampel-Koalitionsvertrag von November 2021: 30 GW bis 2030, 40 GW bis 2040, 70 GW bis 2045) gesetzlich verankert, der Ausschreibungs- und Vergütungsrahmen für neue Projekte festgelegt sowie das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zur Erstellung des Flächenentwicklungsplans für den konkreten Inbetriebnahmepfad von Offshore-Windparks und Offshore-Netzanbindungen ermächtigt.
Fehlanreize vermeiden, industrie-, klima- und innovationspolitische Chancen nutzen!
Seitens der Stiftung Offshore-Windenergie werden die Stoßrichtung sowie das Tempo begrüßt. Die schnelle Verankerung der neuen Ausbauziele ist sowohl klima- wie auch energiepolitisch notwendig, wenn Deutschland seine ambitionierten Ziele in beiden Bereichen erreichen will. Der Gesetzesentwurf beinhaltet zudem einiges an Beschleunigungspotenzial, beispielsweise im Bereich des Netzausbaus – was mit Blick auf die angestrebten Ausschreibungsmengen (8 - 9 GW 2023/24, 3 -5 GW 2025/26, 4 GW ab 2027) auch dringend notwendig ist.
Der Zeitdruck darf jedoch nicht dazu führen, dass Fehlanreize gesetzt und industrie- und innovationspolitische Chancen vergeben werden!
Die Rahmensetzung für die Umsetzung der deutschen Ausbauziele muss hierbei insbesondere auch im Kontext eines internationalen Wettbewerbs um Fachkräfte, Produktionsfaktoren & Ressourcen gesehen und die richtigen Schlüsse gezogen werden.
SOW_KurzKnapp_Hauptkritikpunkte_Novelle_WindSeeG_vertane_Chancen.pdf -
Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE teilt Kernforderungen des Bundesrates zu Nachbesserungen am Windenergie-auf-See-Gesetz
Pressestatement
Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE teilt Kernforderungen des Bundesrates zu Nachbesserungen am Windenergie-auf-See-Gesetz
Berlin/Hamburg, den 20. Mai 2022
„Wir begrüßen und unterstützen die gemeinsamen Empfehlungen der vier wichtigen Bundesratsausschüsse zu Nachbesserungen am Entwurf des Windenergie-auf-See-Gesetzes in hohem Maße. Die Gesetznovelle bietet in der jetzigen Ausgestaltung einiges an Licht, an zentralen Stellen aber leider auch noch viel Schatten. Es drohen industriepolitische Fehlanreize und die Verteuerung des Offshore-Stroms durch Fehler im Ausschreibungsdesign.
Insbesondere bei Beibehaltung der qualitativen Kriterien für nicht zentral voruntersuchte Flächen bleiben zudem große industrie-, klima-, umwelt- und innovationspolitische Steuerungsmöglichkeiten ungenutzt. Die Länder machen hier Vorschläge, die wir teilen und ebenso im parlamentarischen Verfahren vertreten. Die vorgeschlagenen Kriterien müssen dringend überarbeitet werden.
Ein Kriterium zur Berücksichtigung des C02-Fußabdruckes fehlt ebenso wie zur systemdienlichen Verwendung des Stroms. Der Entwurf erscheint hier mutlos und getrieben durch eine Scheu vor beihilferechtlichen Debatten mit der EU.
Die Niederlande machen uns vor, was hier möglich sein könnte. Wir würden hierzu einen Stakeholderdialog sehr begrüßen.
Am Beispiel der Ausschreibung für das Gebiet Hollandse Kuist West zeigt sich, welche Bedeutung dort Kriterien wie der Netzdienlichkeit beigemessen und für umsetzbar gehalten wird. Dort werden signifikante Innovationen im Bereich der Sektorenkopplung mit Elektrolyse losgetreten. Dies ist im bisherigen Referentenentwurf des WindSeeG nicht vorgesehen.
Ein CO2-Fußabdruck-Kriterium stärkt zudem die europäische Wertschöpfung und ist klima- und umweltpolitisch absolut sinnvoll. 17.000 Tonnen schwere Konverterplattformen auf Dauer in Indonesien schweißen zu lassen, sollte jedenfalls nicht unsere Strategie sein.
Ausdrücklich begrüßen wir auch die Betonung der Bedeutung einer Offshore-Testfeldinfrastruktur und die Forderung nach Einführung einer Definition des Testfeldbegriffes im Entschließungsantrag. Nur so kann dem hohen Innovationspotenzial der Offshore-Windenergiebranche Rechnung getragen werden.
Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien nimmt die Offshore-Windenergie eine entscheidende Rolle ein. Die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes ist das Schlüsselelement, um die Voraussetzungen für eine unabhängige und klimaneutrale Energieversorgung Deutschlands durch den Ausbau der Windkraft auf See zu schaffen. Die zielgerichtete Umsetzung unter Berücksichtigung der Steuerungseffekte der Ausschreibungsmodelle ist industrie- und klimapolitisch von zentraler Bedeutung. Wir hoffen, dass die heutigen Beschlüsse des Bundesrates dazu beitragen werden, diesen Weg in eine energie- und industriepolitisch sinnvolle Richtung zu ebnen. Wir dürfen diese Chance nicht vertun!“
Karina Würtz
(Geschäftsführerin der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE)
Hintergrund
Am 6. April hat das Bundeskabinett die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) als Teil des „Osterpaketes“ der Bundesregierung verabschiedet. Das Gesetzesvorhaben befindet sich bis Ende Juni im parlamentarischen Verfahren. Am 12. Mai fand die 1. Lesung im Bundestag statt. Vergangenen Montag hat sich der Energieausschuss im Bundestag mit einer Sachverständigenanhörung dem Osterpaket gewidmet.
Am heutigen Freitag beschäftigt sich der Bundesrat als Punkt 20 seiner Tagesordnung mit der Offshore-Gesetzesnovelle. Dazu liegt dem Plenum eine gemeinsame Empfehlung zur Stellungnahme an die Bundesregierung durch den federführenden Wirtschaftsausschuss (Wi), den Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik (AIS), den Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) und dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) vor. Den Entschließungsantrag finden Sie hier. Die Sitzung läuft ab 9:30 Uhr.
Das WindSeeG setzt seit 2017 den Rechtsrahmen für den Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland. Hier werden unter anderem die politisch anvisierten Ausbauziele (laut Ampel-Koalitionsvertrag von November 2021: 30 GW bis 2030, 40 GW bis 2040, 70 GW bis 2045) gesetzlich verankert, der Ausschreibungs- und Vergütungsrahmen für neue Projekte festgelegt sowie das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zur Erstellung des Flächenentwicklungsplan für den konkreten Inbetriebnahmepfad von Offshore-Windparks und Offshore-Netzanbindungen ermächtigt.
In der vorliegenden Gesetzesnovelle schlägt das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Einführung eines zweigeteilten Ausschreibungsdesigns vor. Nicht zentral durch die Behörden voruntersuchte Flächen sollen keine staatliche Vergütung erhalten, sondern sich über eine sonstige Direktvermarktung refinanzieren. Zur Ermittlung des erfolgreichen Gebotes sollen 5 qualitative Kriterien in einem Punktesystem festgelegt werden. Zentral voruntersuchte Flächen sollen in Verbindung mit 20-Jahres-Differenzverträgen auktioniert werden. Es sollen Gebotshöchstwerte (5,2 – 5,6 Cent pro Kilowattstunde) festgelegt werden. Ein Wechsel in die sonstige Direktvermarktung soll ausgeschlossen sein.
Über die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE
Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE wurde 2005 zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch eine verbesserte Erforschung und Entwicklung der Windenergie auf See gegründet. Sie hat sich als eine überparteiliche, überregionale und unabhängige Einrichtung zur Unterstützung der OFFSHORE-WINDENERGIE in Deutschland und Europa etabliert. Die Stiftung ist Kommunikationsplattform für Akteure aus Politik, Wirtschaft und Forschung, dient dem Wissensaustausch und versteht sich als Ideengeber. Gleichzeitig bündelt sie die verschiedenen Interessen und vertritt sie gegenüber Politik, Öffentlichkeit, Wirtschaft und Wissenschaft. Im Stiftungskuratorium sind sowohl wichtige Bundes- und Landministerien für den Offshore-Wind-Bereich wie auch Betreiber, Hersteller, Übertragungsnetzbetreiber, Zulieferer, Banken und Versicherungen vertreten
20220520_Pressestatement SOW zu Nachbesserungen am WindSeeG.pdf -
SeeOff-Bericht zum Download: "Erfassung der gegebenen allgemeinen Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber Offshore-Windparkrückbauvorhaben"
Hier finden Sie zum Download den Bericht "Erfassung der gegebenen allgemeinen Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber Offshore-Windparkrückbauvorhaben und deren Teilaspekte". Der Bericht wurde im Rahmen des Forschungsprojekts SeeOff – Strategieentwicklung zum effizienten Rückbau von Offshore-Windparks von den Projektpartnern und Autoren Philipp Josef Tremer und Dr. Matthias Wehkamp veröffentlicht.
Abschlussbericht SeeOff.pdf -
Das fehlende Puzzlestück? Deutsche Werften als Erfolgsfaktor der deutschen und europäischen Offshore-Energiewende
Das Schweißen tausende Tonnen schwerer Konverterplattformen. Die Montage hundert Meter langer Installationsschiffe für den Bau von 300 Meter hohen Windenergieanlagen und schwimmenden Hotels für Techniker und Ingenieure. Ist das die Zukunft der MV Werften und weiterer Standorte in Deutschland? Darüber diskutierten am Freitag, 25.03.2022, die IG Metall und die Stifung OFFSHORE-WINDENERGIE mit über 40 hochkarätige VertreterInnen aus Politik, Gewerkschaft, Wirtschaft und Wissenschaft auf dem Gelände der MV Werften in Rostock-Warnemünde.
20220325_Pressemitteilung Fachgespräch Offshore Wind und Werften_SOW_IGM_final_.pdf -
„German Chapter OffshoreWind4Kids“: Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE, Competence Center für Erneuerbare Energie und EnergieEffizienz, DNV und Northland Power Europe vereinbaren gemeinsame Zusammenarbeit mit OffshoreWind4Kids
Hamburg/Tervuren, den 23. März 2022
Am 23. März 2022 unterzeichneten William Beuckelaers als Geschäftsführer der OffshoreWind4Kids, DNV, Northland Power Europe (NPE), das Competence Center für Erneuerbare Energien und EnergieEffizienz (CC4E) der HAW Hamburg und die Stiftung Offshore Windenergie in Hamburg eine Vereinbarung zur gemeinsamen Zusammenarbeit im Rahmen des „German Chapter for OffshoreWind4Kids”.Im Mittelpunkt der Kooperation stehen Aktivitäten zur Förderung des Interesses an technischen Fragestellungen der Offshore Windenenergie bei Kindern und Jugendlichen.
OffshoreWind4Kids bringt Kindern und Jugendlichen spielerisch Wissen über Technik, Technologien und erneuerbare Energien mittels Offshore-Windrädern im Miniaturformat bei. Mithilfe der von William Beuckelaers von „OffshoreWind4Kids” entwickelten Baukasten-Systeme können Kinder und Jugendliche – Jungen wie Mädchen – für technische Fragestellungen begeistert und eventuelle Hemmschwellen abgebaut werden. Die Initiative „OffshoreWind4Kids” wurde erstmalig über DNV nach Deutschland gebracht und hat hier weitere Unterstützer gefunden.
20220323_Pressemitteilung MOU Offshore Wind 4 Kids_DE_final.pdf -
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des WindSeeG
Am 04.03.2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) vorgelegt, mit dem der Ausbau der Offshore-Windenergie massiv gesteigert und beschleunigt werden soll. Eine Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 17. März 2022, 12:00 Uhr, wurde eingeräumt. Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE hat am 17. März 2022 zu diesem Entwurf, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet, Stellung genommen.
Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE begrüßt konsequente Steigerung der installierten Leistung der Windkraft auf See und die Beschleunigung beim Bau von Offshore-Windenergieanlagen und Netzanbindungen durch die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen. Die Vorgehensweise, den derzeitigen Rechtsrahmen grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen, werde ausdrücklich befürwortet. Insbesondere der Vorschlag, die zentrale Voruntersuchung von Flächen für Windenergie auf See deutlich vorzuziehen, wurde positiv aufgenommen. Ferner sei die vorgesehene Priorisierung der Offshore-Windenergie im Verhältnis zu anderen Nutzungsformen deutlich zu begrüßen. Aus Sicht der Stiftung bedarf es jedoch auch noch einiger wichtiger Anpassungen und Verbesserungen, insbesondere bei den qualitativen Kriterien in den Ausschreibungen für nicht-voruntersuchte Flächen. Auch eine stimmige Lösung beim Thema Repowering sowie eine Änderung des Testfeldbegriffes stehen noch aus. Mit ihrer Stellungnahme hat die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE diesbezüglich Vorschläge unterbreitet.
Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.
WindSeeG_RefE 2022_Stellungnahme SOW.pdf -
25.01.2022: Stellungnahme der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE zu den vorgesehenen Änderungen im Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP)
Das Land Niedersachsen hat am 9. Dezember 2022 einen aktualisierten Entwurf zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen veröffentlicht und eine Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 31. Januar 2022 eingeräumt. Der Entwurf ergänzt bzw. modifiziert den bereits Anfang 2021 bekanntgemachten Änderungsentwurf, zu die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE am 18. März 2021 Stellung genommen hat. Die Stiftung hält an der bereits abgegebenen Stellungnahme fest und ergänzt diese in Bezug auf die Offshore-Windenergie in den Abschnitten 4.2.1 und 4.2.2.
Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE bewertet es positiv, dass das Land Niedersachsen seinen Beitrag zum verstärkten Ausbau der Windenergienutzung vor allem bei der Netzanbindung von Windparks in der AWZ sieht. Der Auftrag an die Träger der Regionalplanung, zusätzlich auf einen Ausbau des Wasserstoffanteils hinzuwirken, werde befürwortet. Im Grundsatz begrüßt es die Stiftung, dass dem Anliegen der Übertragungsnetzbetreiber, die Ausführung von Bautätigkeiten nicht mehr kategorisch auszuschließen, nun Rechnung getragen wird. Wichtig sei es, dass den Vollzugsbehörden anstelle einer Soll-Ermächtigung ein normales Ermessen eingeräumt werde.
Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.
LROP Nds-E 2021_SN Stiftung Offshore Windenergie .pdf -
17.01.2022: Stellungnahme der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE zum Vorentwurf der Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans (FEP) vom 17.12.2021
Am 17. Dezember 2021 hat das BSH den Vorentwurf (VE) für die Fortschreibung des aktuell geltenden Flächenentwicklungsplans bekanntgemacht und Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 18. Januar 2022 eingeräumt.
Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE hat am 17. Januar 2022 zum Vorentwurf der Fortschreibung Stellung genommen. Sie begrüßt die schnelle Reaktion des BSH auf den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vom 7. Dezember 2022, welcher neue Anforderungen an die Flächenentwicklungsplanung mit sich bringt. Generell sei zu begrüßen, die knappe Fläche so effizient wie möglich zu nutzen. Aus Sicht der Stiftung bedarf es jedoch insbesondere im Bereich der Mehrfachnutzung von Flächen noch einer Umsetzung im Rahmen der Fachplanung. Daneben seien die Themen der Nachnutzung von Flächen sowie weitere Aspekte der sonstigen Energiegewinnung und der Wasserstofftransport über Rohrleitungen neu aufzugreifen oder zu bewerten.
Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.
FEP 2022-VE_ SN Stiftung Offshore Windenergie.pdf
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