Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE reicht Stellungnahme zum Vorentwurf der Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans (FEP) vom 17.12.2021 ein

Am 17. Dezember 2021 hat das BSH den Vorentwurf (VE) für die Fortschreibung des aktuell geltenden Flächenentwicklungsplans bekanntgemacht und Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 18. Januar 2022 eingeräumt.

Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE hat am 17. Januar 2022 zum Vorentwurf der Fortschreibung Stellung genommen. Sie begrüßt die schnelle Reaktion des BSH auf den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vom 7. Dezember 2022, welcher neue Anforderungen an die Flächenentwicklungsplanung mit sich bringt. Generell sei zu begrüßen, die knappe Fläche so effizient wie möglich zu nutzen. Aus Sicht der Stiftung bedarf es jedoch insbesondere im Bereich der Mehrfachnutzung von Flächen noch einer Umsetzung im Rahmen der Fachplanung. Daneben seien die Themen der Nachnutzung von Flächen sowie weitere Aspekte der sonstigen Energiegewinnung und der Wasserstofftransport über Rohrleitungen neu aufzugreifen oder zu bewerten.

Die Stellungnahme finden Sie hier.