Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE sieht in Ausschreibungsergebnissen für Offshore-Windenergie starkes Zeichen für die Zukunft

Berlin/Hamburg, den 09. September 2021 - „Die heute durch die Bundesnetzagentur veröffentlichten Ausschreibungser­gebnisse zeigen, dass Offshore-Windenergie in Deutschland ein Schlüsselfaktor für eine gleichermaßen nachhaltige wie kostenverträgliche Antwort auf die Klima­krise ist und sein wird. Es ist in jeder Hinsicht ein starkes Signal, dass auf alle ausgeschriebenen Flächen 0-Cent-Gebote abgegeben und bezuschlagt wurden. Auch, wenn dies zukünftig sicherlich nicht für alle auszuschreibenden Flächen und Bedingungen wird gelten können, da die Gebotsfindung von einer Vielzahl an Variablen abhängt. Es liegt nun an der Politik, die Entwicklung und das Vertrauen der Branche durch planungssichere Rahmenbedingungen weiter zu unterstützen und zu fördern. Dies gilt unter anderem für ein zukunftsfähiges Marktdesign, um eine Entscheidung per Los­verfahren künftig im besten Fall vermeiden zu können.“

Karina Würtz,

Geschäftsführerin der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE

Hintergrund

Am 09. September hat die Bundesnetzagentur die Zuschläge für die ersten drei Offshore-Flächen (N3.7 und N3.8 in der Nordsee sowie O3.1 in der Ostsee) bekanntgegeben, die erstmalig im sogenannten „Zentralen Modell“ für Offshore-Windenergie auktioniert worden sind. Interessenten hatten bis zum 01. September die Möglichkeit, Angebote einzureichen. Zentrales Angebotselement war, zu welchem Förderpreis (Cent pro Kilowattstunde) man die künftig dort zu errichtenden Windparks betreiben wolle. Auf alle Flächen wurden teils mehrere 0-Cent-Angebote abgegeben, sprich die Projektierer verzichten auf eine öffentliche Förderung. Besonderheit dieser und der kommenden zwei Auktionsrunden ist, dass auf sämtliche Flächen (außer N3.7) Eintrittsrechte einzelner Unternehmen bestehen. Diese hatten im Übergang zum „Zentralen Modell“ ursprünglich erworbene Genehmigungsrechte zurückgeben müssen, wodurch sie mit „Eintrittsrechten“ entschädigt worden waren. Durch die Eintrittsrechte haben die Unternehmen für die jeweilige Fläche die Möglichkeit, in einem 2. Schritt doch noch den Zuschlag zum Gebotspreis des im 1. Schritt bezuschlagten Konkurrenten zu erhalten. Dies gilt nun für die Flächen N3.8 und O1.3. Die Unternehmen Iberdrola (O3.1) und Northland Power (N3.8) haben bis zum 02.November Zeit, über ihre jeweiligen Projektgesellschaften ihre Eintrittsrechte auszuüben. Für die Fläche N3.7 steht die RWE Renewables Offshore Development Two GmbH bereits als Ausschreibungsgewinnerin fest.

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