Verfahren zur Kostenerstattung für Voruntersuchungen veröffentlicht

Auf der Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom letzten Sommer und der entsprechenden Umsetzung im WindSeeG hat das BSH nun das Verfahren für die Kostenerstattung von Voruntersuchungen festgelegt. Das Vorhaben muss in einem der ehemaligen Cluster 9 bis 13 liegen UND die Voruntersuchungen müssen für ein Vorhaben gemäß FEP bis zum 31.12.2030 benötigt werden. Häufig gestellte Fragen und weitere Informationen finden Sie unten verlinkt auf der Webseite des BSH.

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