Wiederkehrender Neuanstrich bei Offshore-Windenergieanlagen nicht mehr notwendig – Projekt der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE zeigt Wirkung

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat mitgeteilt, dass zukünftig auf die regelmäßige Erneuerung des vollflächigen gelben Farbanstrichs an den Substrukturen der Offshore-Windenergieanlagen verzichtet werden kann. Die Vorgaben zum Erstanstrich seien ausreichend, um die internationalen Empfehlungen und Normen umzusetzen, so die Behörde. Die Kennzeichnungen sollen zur Erhöhung der Schiffssicherheit beitragen. Grundsätzlich unterlagen bislang laut den Rahmenvorgaben der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) alle Offshore-Anlagen einer Inspektion auf Beschädigung des Farbanstriches bzw. der Einhaltung der farbmetrischen Anforderungen. Bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen wären jeweils Neuanstriche der betroffenen Substrukturen erforderlich gewesen.

Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE hat gemeinsam mit Industriepartnern im vom BMWi geförderten Projekt „Umsetzungsinitiative von Kostensenkungspotenzialen in der Offshore-Windenergie (UKOW)“ die dadurch zu erwartenden Zusatzkosten untersucht, Risikoanalysen erstellt und international vergleichende Untersuchungen  vorgenommen. Die zu erwartenden Kosten für die erforderlichen Neuanstriche der bislang installierten Offshore-Windenergieanlagen in Deutschland wurden mit bis zu 400 Millionen Euro kalkuliert.

Zudem hat die Stiftung die Bedeutung des gelben Farbanstrichs für die Schifffahrt durch eine DNV GL-Studie untersuchen lassen. Diese hat gezeigt, dass eine Markierung der Fundamente mit gelber Farbe lediglich im Nahbereich, bei verminderten Sichtweiten unter 1.000 m und nur bei nichtgewerblichen Teilnehmern der Schifffahrt eine deutliche Kennzeichnungswirkung aufweist. Da solche Sichtweiten relativ selten auftreten und die genannten Boote bei solchen Sichtverhältnissen erfahrungsgemäß die weit von der Küste entfernten Offshore-Windparks nicht erreichen, wurde im Rahmen des Projektes die Notwendigkeit der Signalwirkung durch die gelben Anstriche und damit die Verhältnismäßigkeit der Vorgabe generell angezweifelt. Zudem wurden Gespräche mit den zuständigen Ministerien, Behörden, Forschungseinrichtungen und den betroffenen Branchenakteuren und -verbänden geführt.

Andreas Wagner, Geschäftsführer der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE Wagner sagte: „Wir freuen uns, dass die zuständigen Behörden unseren Erkenntnissen und Empfehlungen gefolgt sind. Die praxisbezogene Neuregelung trägt auch zu weiteren Kostensenkungen im Bereich der Offshore-Windenergie bei.“

Wagner sagte: „Das Projekt hat gezeigt, dass wiederkehrende Anstriche zusätzliche Kosten für die Betreiberunternehmen verursachen würden und die Verhältnismäßigkeit in Bezug auf den Mehrwert für die Schiffssicherheit zu hinterfragen ist.“