Bundesnetzagentur veröffentlicht Ausschreibungsergebnisse

Paradigmenwechsel bei Offshore-Windenergie:
Erste förderungsfreie Projekte erhöhen Zugzwang beim Netzausbau, höchstes Gebot bei 6,0 Cent pro Kilowattstunde.

Berlin, den 13.04.2017. Heute hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für die Offshore-Windenergie veröffentlicht. Die mit den Geboten dramatisch gesunkenen Preise auf höchstens 6,0 Cent pro Kilowattstunde spiegeln vor allem die durch Industrialisierung und eine steile Lernkurve schnell sinkenden Kosten in der Branche wider. Ein Großteil der heute bezuschlagten Projekte soll zwischen 2021 und 2025 sogar ganz ohne Förderung realisiert werden; der niedrigste Zuschlagspreis lag bei 0,0 Cent pro Kilowattstunde. Dies bedeutet, dass die Stromkunden durch den künftigen Ausbau der Offshore-Windparks nach 2020 kaum noch für die zusätzliche EEG-Förderung für neue Offshore-Windparks aufkommen müssen.

Die Bundesregierung ist aus Sicht der Branche spätestens in der kommenden Legislaturperi-ode gefordert, die Ausbauziele für die Windenergie auf See nach oben zu öffnen. Denn der Ausbaudeckel von 15 Gigawatt bis 2030 wurde in erster Linie eingeführt, um die Kosten der Energiewende besser zu kontrollieren. Mit den heutigen Ergebnissen ist deutlich geworden, dass die Offshore-Windenergie das Potenzial hat, schon in naher Zukunft der Kern einer preiswerten Energiewende zu werden. Zugleich sind Politik und Bundesnetzagentur gefordert, jetzt mutige Maßnahmen zum Netzausbau und zur Umsetzung der Sektorenkopplung zu ergreifen, um die deutlich gewordenen Chancen der Offshore-Windenergie zu nutzen.

Die erste Ausschreibungsrunde umfasste ein Gesamtfördervolumen für Offshore-Windparks (OWP) von 1.550 MW in der deutschen Nord- und Ostsee. Diese sollen zwischen 2021 und 2025 in Betrieb genommen werden, wobei für die Parks in der Nordsee erst ab 2023 Netzanschlüsse zur Verfügung stehen. Insgesamt waren 23 Projekte an der Ausschreibungsrunde teilnahmeberechtigt. Anders als in anderen EU-Ländern, wo sich unterschiedliche Unternehmen für den Zuschlag bei einem Projekt bewerben, hat die Bundesregierung in Deutsch-land ein Übergangssystem eingeführt, bei dem nun verschiedene, bereits vorentwickelte Projekte gegeneinander angetreten sind. Durch dieses System, welches den Übergang zu einem zentralen Ausschreibungsmodell darstellt - dessen erste Ausschreibung im Jahr 2021 geplant ist - werden hierzulande unterschiedliche Preise innerhalb einer Ausschreibungsrun-de bezuschlagt. Die Bundesregierung hat bei Offshore-Windenergie, anders als bei anderen Erzeugungsarten der erneuerbaren Energien, ein Übergangssystem eingeführt, um den gro-ßen Vorinvestitionen und langen Planungszeiträumen bei OWP gerecht zu werden. Durch das Übergangssystem sollte vermieden werden, dass die teils langjährigen und kosteninten-siven Entwicklungsarbeiten vollständig entwertet werden.

Download der Pressemitteilung [331 KB]

Zur Pressemitteilung der BNetzA

Zur Bekanntgabe der Zuschlagsergebnisse