Ohne küstenferne Offshore-Rettungsinfrastruktur kein Ausbau der Windenergie auf See
Berlin, den 08.10.2026 - Für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie in der deutschen Nordsee wird eine neue küstenferne Rettungsinfrastruktur benötigt. Ohne sie lassen sich die gesetzlichen Anforderungen an die medizinische Notfallversorgung nach aktuellem technischem Stand auf den künftig bis zu 350 Kilometer von der Küste entfernten Windparkflächen nicht mehr erfüllen. Ohne eine funktionierende Rettungskette können die küstenfernen Windparks weder errichtet noch betrieben werden.
Eine neue Studie der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE und mit finanzieller Unterstützung des Landes Niedersachsen zeigt erstmals umfassend, wie eine solche Infrastruktur organisiert und finanziert werden kann.
Das zentrale Ergebnis: Eine gemeinschaftlich genutzte Offshore-Rettungsinfrastruktur ist grundsätzlich wirtschaftlich tragfähig. Für ihren rechtzeitigen Aufbau und eine marktgängige Finanzierung braucht es jedoch eine staatliche Absicherung – etwa durch eine Gewährträgerhaftung, eine Bundesbürgschaft, ein staatlich abgesichertes Amortisationskonto oder einen vergleichbaren Bundes-Backstop. Ohne eine solche Absicherung ist eine Finanzierung zu vertretbaren Konditionen nicht realistisch.
„Wer den Ausbau der Windenergie auf See will, muss auch die Rettung der Menschen gewährleisten, die Windparks und Netzinfrastruktur errichten und betreiben. Die Verantwortung dafür darf zwischen Bund, Ländern und Unternehmen nicht ungeklärt bleiben. Es braucht jetzt eine verbindliche Organisations- und Finanzierungslösung – und zwar so rechtzeitig, dass die Rettungsinfrastruktur im Jahr 2034 einsatzbereit ist“, erklärt Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz des Landes Niedersachsen.
Die Entscheidung muss bis Mitte 2027 fallen
Die heute eingesetzten landgestützten Rettungshubschrauber sichern die Versorgung in den bestehenden Windparks zuverlässig. Ihr verlässlicher Einsatzradius liegt unter typischen Bedingungen jedoch bei etwa 180 Kilometern. Bereits ab Anfang der 2030er-Jahre beginnen voraussichtlich Bauaktivitäten auf Flächen, die innerhalb der vorgesehenen Hilfsfristen nicht mehr von Land aus erreicht werden können.
Die neue Rettungsinfrastruktur muss nach den Ergebnissen der Studie spätestens zum 1. Januar 2034 einsatzbereit sein. Aufgrund der mehrjährigen Planungs-, Genehmigungs- und Bauzeiten muss die Grundsatzentscheidung über das technische Konzept, die Trägerstruktur und die Finanzierung bereits bis Mitte 2027 getroffen werden.
Der aktuelle Entwurf zur Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes schafft zwar eine Rechtsgrundlage für Vorgaben zur Offshore-Rettung im Flächenentwicklungsplan. Die organisatorische Verantwortung wird jedoch den Vorhabenträgern zugewiesen – ein gemeinschaftliches Modell sollen sie selbst entwickeln. Damit besteht das Risiko, dass die benötigte Infrastruktur nicht rechtzeitig aufgebaut wird, denn ein Großteil ihrer späteren Nutzer steht heute noch gar nicht fest.
„Der WindSeeG-Entwurf benennt die Verantwortung, schafft aber noch kein umsetzbares Finanzierungs- und Organisationsmodell. Die Betreiber können die Infrastruktur langfristig über Gebühren finanzieren. Der Bund muss jetzt jedoch den Rahmen schaffen, in dem sie rechtzeitig aufgebaut werden kann“, betont Karina Würtz Geschäftsführerin der Stiftung Offshore-Windenergie.
Umbau einer bestehenden Plattform mit bestem Verhältnis von Kosten und Nutzen
PwC hat drei technische Konzepte untersucht: den Umbau einer bestehenden Offshore-Plattform, den Neubau einer Rettungsplattform und den Neubau zweier Rettungsschiffe. Unter den getroffenen Annahmen bietet der Umbau einer bestehenden Plattform das beste Verhältnis von Kosten und Nutzen sowie den größten zeitlichen Puffer. Die technische Machbarkeit, Genehmigungsfähigkeit, Restlebensdauer und vertragliche Ausgestaltung müssen nun kurzfristig geprüft werden.
Ein im Rahmen der Studie entwickeltes Berechnungstool ermöglicht es zudem, veränderte Kosten-, Finanzierungs- und Ausbauannahmen fortlaufend zu berücksichtigen und die Bewertung der Konzepte entsprechend anzupassen.
Für die langfristige Refinanzierung empfiehlt die Studie ein überwiegend grundgebührenbasiertes Umlagemodell. So können die späteren Nutzer die Kosten gemeinsam tragen, ohne bestehende Windparks, die bereits auf eine funktionierende landbasierte Rettungskette zurückgreifen können, unverhältnismäßig zu belasten. Voraussetzung bleibt eine staatliche Absicherung der Vorfinanzierung und möglicher Einnahmelücken, falls sich der Offshore-Ausbau verzögert.
Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE fordert Bundestag und Bundesregierung auf, die offenen Organisations- und Finanzierungsfragen im angelaufenen parlamentarischen Verfahren zum WindSeeG aufzugreifen, damit spätestens Mitte 2027 die notwendigen Gründungs-, Ausschreibungs- und Vergabeverfahren beginnen können. Am heutigen Donnerstag befasst sich der Bundestag in 1. Lesung mit dem Entwurf der Bundesregierung.
Hier geht es zur Studie
Über die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE
Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE wurde 2005 zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch eine verbesserte Erforschung und Entwicklung der Windenergie auf See gegründet. Sie hat sich als überparteilicher, überregionaler und sektorenübergreifender Thinktank für die Entwicklung der Offshore-Windenergie in Deutschland und Europa etabliert. Die Stiftung ist Kommunikationsplattform für Akteure aus Politik, Wirtschaft und Forschung, dient dem Wissensaustausch und versteht sich als Ideengeber und Multiplikator. Im Stiftungskuratorium sind wichtige Bundes- und Landesministerien für den Offshore-Wind-Bereich ebenso vertreten wie Betreiber, Hersteller, Übertragungsnetzbetreiber, Zulieferer, Banken und Versicherungen.
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