Der Bund, die Küstenländer und die Übertragungsnetzbetreiber haben eine gemeinsame Offshore-Vereinbarung beschlossen. Damit verpflichten sich alle Beteiligten zu einer engen Zusammenarbeit und Koordination beim Ausbau der Offshore-Windkapazitäten auf 20 Gigawatt bis 2030. Konkret beinhaltet die Vereinbarung u.a. zusätzliche Flächenausweisungen, einen naturverträglichen Einsatz der leistungsfähigen 525 kV-Kabeltechnologie, eine Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes und gemeinsame Zeitpläne und Meilensteine.
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