Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am 27. März die Entwürfe zur Eignungsprüfung der Flächen N-3.7, N-3.8 und O-1.3 veröffentlicht. Darin enthalten sind die Ergebnisse der Prüfungen, die das BSH auf Basis des Windenergie-auf-See-Gesetzes vorgenommen hat. Alle drei Flächen sind nach vorläufigem Ergebnis geeignet, um dort Offshore-Windenergieanlagen zu errichten - soweit Schtzmaßnahmen für Umwelt und Schifffahrt umgesetzt werden. Das BSH schlägt hierzu verschiedene Maßnahmen vor. Die Öffentlichkeit ist zur Stellungnahme zu den Entwürfen eingeladen.
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