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Aktuelles

27. März 2020

BSH-Eignungsprüfung: Drei Nord- und Ostseeflächen für Offshore-Windenergie geeignet

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am 27. März die Entwürfe zur Eignungsprüfung der Flächen N-3.7, N-3.8 und O-1.3 veröffentlicht. Darin enthalten sind die Ergebnisse der Prüfungen, die das BSH auf Basis des Windenergie-auf-See-Gesetzes vorgenommen hat. Alle drei Flächen sind nach vorläufigem Ergebnis geeignet, um dort Offshore-Windenergieanlagen zu errichten - soweit Schtzmaßnahmen für Umwelt und Schifffahrt umgesetzt werden. Das BSH schlägt hierzu verschiedene Maßnahmen vor. Die Öffentlichkeit ist zur Stellungnahme zu den Entwürfen eingeladen.

Zur PM des BSH

Zu den Entwürfen

Kontakt
Madlen Langmeyer

Referentin für Kommunikation- und Eventmangement

Mobil: +49(0)152/29 41 04 89

m.langmeyer@offshore-stiftung.de

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