Bedarfsgerechte Befeuerung von Offshore-Windenergieanlagen (BeBeO)

Hintergrund

Bis 2050 sollen im Rahmen der Energiewende die erneuerbaren Energien den Großteil des Stromverbrauches abdecken. Ohne einen großvolumigen Ausbau der Offshore-Windenergie sind diese Ziele und damit das Gelingen der Energiewende in Deutschland nicht erreichbar (IWES 2017). Für den weiteren Ausbau sind jedoch noch erhebliche technologische Innovationen erforderlich. Insbesondere die Projekte ab Mitte der 20er Jahre, welche zum Teil ohne feste Einspeisevergütung betrieben werden sollen, wurden im Vertrauen auf erhebliche technologische Entwicklungen kalkuliert. Zudem entstehen durch den bislang erfolgreichen Ausbau der Offshore-Windenergie neue Herausforderungen.

Das Risiko, mit den Rotoren zu kollidieren, wird für das Schutzgut Zugvögel als mögliches Konfliktpotential beim weiteren Ausbau der Offshore Windenergienutzung angesehen. Die Nachtbefeuerung von OWEA kann dabei ein Kollisionsrisiko für nachts ziehende Vögel sein. Eine bedarfsgerechte Befeuerung von Offshore-Windparks (OWP) eröffnet somit die Möglichkeit, die nächtliche Beleuchtung der Anlagen auf ein Minimum, d.h. auf die kurzen Zeiträume zu beschränken, in denen die Flugsicherheit eine Befeuerung erfordert.

Auch das Thema der Akzeptanz in der Bevölkerung von Offshore-Windenergie ist bezüglich der Befeuerung der Anlagen von immer größer werdender Bedeutung. Durch die zunehmende Anzahl von OWEA häufen sich Beschwerden über die Lichtemission der Windparks bei Nacht. Der Einsatz von bedarfsgerechter Befeuerung würde derartige Akzeptanzprobleme lösen.

Projektziele und Schwerpunkte

Übergeordnetes Ziel des Projektes ist die Erstellung eines ersten Konzeptes für die bedarfsgerechte Befeuerung von OWEA. Dabei wird zunächst der Status Quo zur bedarfsgerechten Befeuerung ermittelt. Anschließend werden geeignete OWP ausgewählt, an welchen die bedarfsgerechte Befeuerung implementiert werden kann. In Abhängigkeit von den ausgewählten OWP wird ein geeignetes System für den Praxistest ausgewählt. Parallel dazu wird ein geeigneter Standort für den Praxistest des Systems ermittelt. Der Einsatz des Systems soll auch als Grundlage für die generelle Anerkennung des Systems durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) dienen. Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE ist als Projektleiter für die Projektkoordination und die regulatorischen Rahmenbedingungen verantwortlich.

Mit der Deutschen Windguard Offshore steht dem Projekt auch ein starker technischer Partner zur Seite. Das Unternehmen besitzt ein viertel Jahrhundert Erfahrung in dem Bereich der Windenergie und ist für die technischen Aspekte zuständig.

Im Rahmen des Projektes werden auch erste Voruntersuchungen zur naturschutzfachlichen Begleitforschung durchgeführt. Für den nötigen Sachverstand sorgen hier die unabhängigen Naturwissenschaftler von Bioconsult aus Schleswig-Holstein.

Im zweiten Teil des Projektes, welches sich nach einer erfolgreich absolvierten ersten Projektphase von zwei Jahren anschließen soll, wird das Messsystem am endgültigen Einsatzort in Reichweite der ausgewählten OWP installiert, die erforderlichen Maßnahmen zur Implementierung der Befeuerungsanlagen der OWP vorgenommen und die eigentliche Erprobungsphase der bedarfsgerechten Befeuerung und die naturschutzfachliche Begleitforschung mit geeigneten Messsystemen für den Vogelzug durchgeführt.

Abschließend erfolgt eine Evaluierung mit einer Empfehlung für ein Konzept zur flächendeckenden bedarfsgerechten Befeuerung der gesamten deutschen Nord- und Ostsee.

Projektpartner

Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE (Lead, Koordination, rechtliche Rahmenbedingungen),

Deutsche WindGuard Offshore (Technische Aspekte)

BioConsult Sh (Naturschutzfachliche Begleitung)

Projektzeitraum und Förderung

Fördergeber: BMWi, jetzt BMWK

Laufzeit: 2 Jahre

Projektstart: 11.2019

Projektende: 11.2022

Ansprechpartner:

Dr. Matthias Wehkamp: m.wehkamp@offshore-stiftung.de

 

Bedarfsgerechte Befeuerung von Offshore-Windenergieanlagen (BeBeO)

Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages