Einigung der Koalitionsfraktionen beim Windenergie-auf-See-Gesetz

Die Koalitionsfraktionen haben sich heute bei der Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetz geeinigt. Strittig zwischen den Fraktionen war insbesondere die Einführung einer sogenannten 2. Gebotskomponente bei mehreren 0-Cent-Geboten. Demnach soll nun auf die 2. Gebotskomponente vorübergehend verzichte und nach einer Evaluierung über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Wichtig ist, dass sichere Refinanzierungsbedingungen für die zukünftigen Ausschreibungen festgelegt werden, denn Offshore-Windparks sind durch hohe Investitionssummen geprägt. Daher müssen die Projekte wirtschaftlich kalkuliert werden können. Dies trägt zur Erreichung der Klimaziele wesentlich bei.

Damit würde auch die Attraktivität des Standortes Deutschland im Vergleich zu internationalen Wettbewerbern erhöht und damit der Wettbewerb im Bietermarkt gestärkt werden. Dies ist vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Verwerfungen durch die Corona-Krise von besonderer Bedeutung.

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