STELLUNGNAHME ZUM VORENTWURF DER FORTSCHREIBUNG DES FLÄCHENENTWICKLUNGSPLANS 2023

Am 01.09.2023 hat das BSH ein Verfahren zur Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans 2023 eingeleitet und den Vorentwurf der Fortschreibung veröffentlicht. Wir begrüßen die schnelle Weiterführung und das Ansinnen, die gesetzlichen Ziele bereits vorfristig zu erreichen.

Der Vorentwurf setzt naturgemäß auf den derzeit geltenden FEP 2023 auf. Wesentlicher Grund für die Fortschreibung ist die Festlegung weiterer Flächen, um das gesetzliche Ziel von 70 GW installierter Leistung, die ans Netz angeschlossen wird, erreichen zu können. Darüber hinaus werden die Technik- und Planungsgrundsätze weiterentwickelt; insoweit behalten wir uns weitere Anmerkungen in der Konsultation des Entwurfs vor. 

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