BMWi legt ersten Gesetzesentwurf zur Anpassung des WindSeeG / Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE veröffentlicht Branchenstellungnahme

Das BMWi am 26. Mai einen ersten Referentenentwurf zur Anpassung des Wind-See-Gesetzes vorgelegt. Dieser enthält neben der Erhöhung des Ausbauziels auf 20 GW bis 2030 auch eine Zielstellung für 2040. Demnach soll bis 2040 eine Kapazität von 40 GW an Offshore-WIndkapazität installiert werden. "Wir begrüßen, dass es nun auch eine längerfristige Planung gibt. Damit erhalten alle Akteure Planungssicherheit. Wir brauchen hohe Kapazitäten für mehr Klimaschutz und Innovationen in Deutschland", sagte Andreas Wagner, Geschäftsführer der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE.

Allerdings kritisiert die Branche die im Gesetzesentwurf enthaltene Regelung zum zukünftigen Ausschreibungssystem. Demnach müssen bei mehreren 0-Cent Geboten zukünftig weitere Zahlungen der Bieter abgegeben werden. "Das bedeutet für die Bieter weitere Finanzierungsrisiken und senkt damit auch die Realisierungswahrscheinlichkeit der Projekte", so Wagner. Hier muss der Gestzesentwurf dringend nachgebessert werden. Wichtig ist, dass sichere Refinanzierungsbedingungen für die zukünftigen Ausschreibungen gefunden werden, denn Offshore-Windparks sind durch hohe Investitionssummen geprägt. Daher müssen die Projekte wirtschaftlich kalkuliert werden können.

Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE hat zusammen mit weiteren Branchenorganisationen eine entsprechende Stellungnahme abgegeben.

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